Aktuell ist nicht absehbar, wann es zu einem Abschluss der Gehaltsverhandlungen für nichtärztliche Angestellte kommen wird. Sollten Sie planen, die Ist-Gehälter Ihrer Angestellten vorab freiwillig zu erhöhen, wird die schriftliche Vereinbarung einer sogenannten „Aufsaugungsklausel“ mit den Angestellten empfohlen. Damit kann gewährleistet werden, dass diese freiwillige Gehaltserhöhung auf die nächste kollektivvertragliche Ist-Gehaltserhöhung angerechnet werden kann.