Wohlfahrtsfonds: Formblatt M01-2027

Bitte bis zum 11. September 2026 einreichen

Auch heuer ersuchen wir Sie wieder um Übermittlung Ihrer Einkommensdaten aus 2024 zur Berechnung Ihres Pensionsbeitrages und Ihrer Kammerumlage für das Jahr 2027. In den kommenden Tagen werden Sie dazu das Formblatt M01-2027 elektronisch in Ihre ÄKNÖ-Box bzw. um den Postweg verzögert postalisch erhalten. Bitte übermitteln Sie uns das ausgefüllte Formblatt und die notwendigen Nachweise bis 11. September 2026, am bequemsten und zeitsparend mittels Online-Datenerfassung über das Ärztekammer-Portal.

Turnusärzt:innen werden in den ersten vier Jahren nach ihrer Ersteintragung in der Ärzteliste mit Fixbeiträgen vorgeschrieben. Alle Turnusärzt:innen, die sich in den ersten vier Jahren nach Ersteintragung in die Ärzteliste befinden, haben somit in diesem Zeitraum keine Einkommensunterlagen einzubringen. Sollten Sie zu dieser Gruppe zählen (Ersteintragung ab 2024), wurde Ihnen für 2027 kein M01-2027-Formular übermittelt.

Link: M01 Online - Meldung Einnahmen