Rezeptgebühr 2026
Die Rezeptgebühr beträgt ab 1. Jänner 2026 – weiterhin – EUR 7,55 pro Packung. Alleinstehende Personen, deren monatliches Nettoeinkommen EUR 1.308,39 nicht übersteigt, und Ehepaare, deren monatliches Netto-Einkommen EUR 2.064,12 nicht übersteigt, sind von der Rezeptgebühr befreit. Bei überdurchschnittlichen Ausgaben infolge von Leiden und Gebrechen erfolgt die Befreiung bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen für Alleinstehende von EUR 1.504,65, für Ehepaare von EUR 2.373,74.
Einführung einer Arzneimittelgebührenobergrenze (bisher Rezeptgebührenbefreiung)
Auch Medikationen, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, werden ab 2026 – im Gegensatz zu bisher – berücksichtigt. Zusätzlich wird diese Arzneimittelobergrenze schrittweise von 2 auf 1,5 Prozent des Jahreseinkommens abgesenkt.
Kostenanteile
Der Kostenanteil für Heilbehelfe beträgt im Jahr 2026 EUR 46,20. Bei Sehbehelfen beläuft er sich auf EUR 138,60.
