Checkliste zur Einschätzung medikamentöser Freiheitsbeschränkungen

Die ärztliche Einschätzung kann strukturiert dokumentiert werden, insbesondere bei komplexen Fällen oder im Rahmen interprofessioneller Abstimmungen.

Die Landesgesundheitsagentur hat eine neue Checkliste veröffentlicht, die Ärzt:innen bei der Beurteilung unterstützen soll, ob durch die Verschreibung eines sedierend wirkenden Medikaments im Pflegeheimsetting bereits eine Freiheitsbeschränkung im Sinne des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) vorliegt. Die Verwendung der Checkliste ist freiwillig. Sie stellt eine Möglichkeit dar, die ärztliche Einschätzung strukturiert zu dokumentieren, insbesondere bei komplexen Fällen oder im Rahmen interprofessioneller Abstimmungen.

Nur wenn alle drei in der Checkliste enthaltenen Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, ist laut HeimAufG von einer meldepflichtigen medikamentösen Freiheitsbeschränkung auszugehen. In diesem Fall ist die Pflegeheimleitung über die Freiheitsbeschränkung zu informieren. Diese hat die weiteren gesetzlich vorgesehenen Schritte – wie etwa die Meldung an die Bewohnervertretung – zu koordinieren.

Hinsichtlich der im HeimAufG vorgesehenen Erstellung eines ärztliches Zeugnisses oder einer Gefährdungsprognose verweisen wir auf den Empfehlungstarif.