Die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hat in der ao. Kurienversammlung vom 26. November 2025 Folgendes beschlossen: Die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte der ÄKNÖ bekennt sich zur Bedeutung einer strukturierten Diagnoseerfassung, um die Leistungsfähigkeit und Effizienz der extramuralen ärztlichen Versorgung sichtbar zu machen und die ELGA im Sinne eines echten Mehrwerts für Patient:innen weiterzuentwickeln (Stichwort: e-Diagnose). Die Diagnosestellung obliegt Ärzt:innen. Folglich werden ausschließlich Diagnosen in codierter Form dokumentiert. Für die erste Phase ist eine Implementierung in die jeweilige Ordinationssoftware nicht zwingend erforderlich, wenngleich eine solche Integration den dokumentationsbezogenen Arbeitsaufwand deutlich erleichtert. Ob die Möglichkeit zur Erfassung der mit ICD-10 codierten Diagnose ohne Implementierung des Codierservice besteht, ist abhängig von der jeweiligen Software. Eine Verknüpfung von Abrechnungsdaten mit der Diagnosedokumentation ist unzulässig und wird laut Auskunft der ÖGK auch nicht vorgenommen. Für Zwecke der Abrechnung bleibt die Systematik der Abrechnungsdiagnosen in Form von Dauer- und Tagesdiagnosen unverändert, es ist weiterhin zusätzlich zum ICD-10 Code auch eine Abrechnungsdiagnose im Freitextfeld zu übermitteln. Wir setzen uns dafür ein, dass zur Erfassung der Abrechnungsdiagnose ein möglichst hoher Automatisierungsgrad erreicht wird. Eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten würde eine Einigung zwischen ÄKNÖ und SV-Trägern voraussetzen.
