Wie bereits berichtet, steht die HPV-Nachholimpfung als Erstimpfung für Personen vom 21. bis zum 30. Geburtstag bis zum 31. Dezember 2025 zur Verfügung. Zweitimpfungen können damit bis 30. Juni 2026 durchgeführt werden. Unabhängig davon wird die Impfung weiterhin vorrangig vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr empfohlen. Bei späteren Impfungen handelt es sich um Nachholimpfungen. Für die Inanspruchnahme der Impfung im Rahmen dieses kostenfreien Nachhol-Impfprogrammes gilt das Alter zum Zeitpunkt der 1. HPV9-Impfung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfung der DokumentationspfIicht im e-lmpfpass unterliegt.
