Pauschalvergütung für Totenbeschauer:innen

Ab 1. Jänner 2026

Die Höhe der Pauschalvergütung für die Totenbeschau beträgt mit 1. Jänner 2026

  • von Montag bis Freitag, 7:00 bis 19:00 Uhr: EUR 153
  • an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, 7:00 bis 19:00 Uhr, sowie von Montag bis Freitag, 19:00 bis 7:00 Uhr des Folgetages: EUR 230
  • an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, 19:00 bis 7:00 Uhr des Folgetages: EUR 294

Für die Höhe der Pauschalvergütung ist jener Zeitraum maßgebend, in dem die Totenbeschau endet.

Link: Gemeindeärzt:innen