In den vergangenen Tagen wurde ein nicht veröffentlichter Rohbericht des Rechnungshofes zur „Ärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich 2018 bis 2023“, der jedoch einigen Medien zugespielt worden ist, breit in Politik und Öffentlichkeit diskutiert. Dies häufig mit einer kritischen und zum Teil auch drohenden Tendenz gegenüber der Ärztevertretung, nämlich der Androhung einer „Entmachtung“. Die Ärztekammer hat unmittelbar darauf reagiert und konnten in einer Reihe von Medienberichten und einer Pressekonferenz am 20. August 2025 Positionen geklärt, nicht haltbare Vorwürfe zurückgewiesen und Fakten richtiggestellt werden.
Die Kurienführung niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der ÄKNÖ ist in enger Abstimmung mit der Bundeskurie.
Fakten zum Gesamtvertrag
Eine Grundlage für einheitliche Verträge hat die ÖÄK auch gegenüber der ÖGK geschaffen: Seit 2020 liegt der ÖGK ein von mehr als 200 Ärztinnen und Ärzten erarbeiteter, einheitlicher Leistungskatalog vor. Dieser wurde mehrfach Gesundheitsministerinnen und -ministern, der ÖGK-Spitze und den Medien präsentiert. Darauf sollte aufgebaut werden.
Einige Richtigstellungen
- Die im Rohbericht kolportierten ärztlichen Honorarsteigerungen erklären sich vor allem durch massive Mehrleistungen, die Tarife sind dabei deutlich unter der Inflation geblieben. Daher sind Zuwächse bei ärztlichen Honoraren vor allem auf massive Leistungs- und Frequenzsteigerungen der Ärzt:innenschaft zurückzuführen. So stiegen die E-Card-Steckungen österreichweit von 114,9 Millionen im Jahr 2020 auf 142,6 Millionen im Jahr 2024 – ein Plus von rund 25 Prozent.
- Nach Informationen der ÖÄK spricht der Bericht nicht von einer „Entmachtung“ der Landesärztekammern, wie von manchen Medien und Politikern behauptet. Ganz im Gegenteil wird empfohlen, dass „zusammen mit Ländern und Ärztekammern zeitnah und prioritär gesamtvertragliche und zeitgemäße Versorgungsaufträge für den niedergelassenen Bereich zu definieren sind“.
Ausblick
Ein konkreter Vorschlag der ÖÄK liegt auf dem Tisch:
- Aktuelle Verhandlungen erfolgreich beenden und Verträge abschließen
- Einheitlichen Leistungskatalog umsetzen und einen entsprechenden Fahrplan vereinbaren – so wie bei den Erfolgsbeispielen BVAEB und SVS –, um die Kasse finanziell nicht zu überlasten.
