Die Vereinbarung umfasst im Wesentlichen die Verwendung des e-Card-Systems und die Anwendung von e-rezept und Arzneimittelbewilligungssystems (ABS) über die e-Card-Infrastruktur.
Nachstehend finden Sie das entsprechende Schreiben an die Wahlärzt:innen (aus dem Jahr 2022), ein Muster der Vereinbarung über die Wahlarzt-Rezepturbefugnis sowie einen Muster-Antrag auf uneingeschränkte Rezepturbefugnis.
Bitte übermitteln Sie uns den unterschriebenen Antrag an sekrnied(at)arztnoe.at, wir leiten diesen an alle Sozialversicherungsträger weiter.
Die unten angeführte Muster-Vereinbarung gilt nicht für die KFA, von dieser erhalten Sie einen eigenen Rezepturrechtsvertrag.
Aufgrund einer zwischen der ÖGK und der Apothekerkammer auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vereinbarung entfällt die Notwendigkeit der Anerkennung von Wahlarztrezepten mit frei verschreibbaren Heilmitteln aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex als Kassenrezepte. Wahlarztrezepte für diese Arzneimittel werden somit in den Apotheken gegen Rezeptgebühr abgegeben, für die Verordnung wird keine Rezepturbefugnis benötigt.
