Vorsicht: Vereinbarung über e-Card Nutzung für Wahlärzt:innen

Ab dem 1. Jänner 2026 sind Wahl:ärztinnen verpflichtet, das e-Card-System zu verwenden, sofern es zumutbar ist.

Diese gesetzliche Verpflichtung umfasst die e-Card Nutzung, die ELGA-Nutzung und die ambulante Diagnosecodierung. Der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte (BKNÄ) wurde nun eine aus Sicht der Sozialversicherung abschlussreife Vereinbarung für Wahlärzt:innen zur Kenntnis gebracht. Überrascht über die Vorgangsweise hat die BKNÄ Kritikpunkte und offene Themen angemerkt und um Rückmeldung ersucht. Diese betreffen die verpflichtende Nutzung vom elektronischen Kommunikationsservice (eKOS), die verpflichtende Nutzung der eVerordnung, die eAUM - elektronische ArbeitsunfähigkeitsmeIdung sowie das e-Rezept und die Rezepturbefugnis. Die Sozialversicherung hat die Vereinbarung bereits auf ihrer Website publiziert und die ArztsoftwareherstelIer via Newsletter informiert.

Wir weisen darauf hin, dass die Inhalte der Vereinbarung nicht mit der BKNÄ final abgestimmt wurden und der Abschluss dieser Vereinbarung für Wahlärzt:innen nicht verpflichtend ist. Die BKNÄ empfiehlt derzeit Abstand von der Annahme dieses Angebots bzw. dem Abschluss der Vereinbarung zu nehmen.