In der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte am 17. April 2024 wurde beschlossen, dass die Mitversorgung von unbesetzten Nachbarsprengeln im freiwilligen Bereitschaftsdienst künftig spätestens drei Werktage vor Dienstbeginn (d.h. für den Wochenenddienst bis spätestens Mittwoch davor) zu erfolgen hat. So kann sichergestellt werden, dass die Information über die diensthabende Ordination rechtzeitig kundgemacht wird und auch die umliegenden Ärzt:innen darüber informiert sein können. Kurzfristige Dienstplanänderungen, z.B. aufgrund von Krankheit, sind von dieser Regelung ausgenommen.