Bevölkerung darf durch eine Entscheidung des VwGH am Wochenende nicht unversorgt sein
Wie vor kurzem bekannt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof die Verpflichtung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zum Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen aufgehoben. Damit müssen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner nicht mehr an dem seit vielen Jahren bestehenden Bereitschaftsdienst am Wochenende verpflichtend teilnehmen.
Die Ärztekammer für Niederösterreich ist sich ihrer hohen Verantwortung gegenüber der Bevölkerung bewusst und ersucht daher ihre Mitglieder, den Bereitschaftsdienst wie bisher allerdings auf freiwilliger Basis weiterzuführen. Nur so können die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher auch künftig am Wochenende und an Feiertagen wohnortnah und niederschwellig medizinisch versorgt werden.
Um diese ärztliche Versorgung auch künftig am Wochenende sicherzustellen, werden umgehend Gespräche mit den zuständigen Stellen aufgenommen. Die Ärztekammer für Niederösterreich ist zuversichtlich, dass eine praktikable und gesetzeskonforme Lösung gefunden werden kann.