Wochenend- und Feiertagsdienst: Mitversorgung von unbesetzten Nachbarsprengeln

Mitbetreuung eines unbesetzten Sprengels muss rechtzeitig vor Dienstbeginn an die Ärztekammer gemeldet werden

Im Rahmen des Wochenend- und Feiertagsdienstes ist die Mitversorgung von unbesetzten Nachbarsprengeln bis zu einer Obergrenze von insgesamt fünf betreuten Sprengeln möglich. Die Grundpauschale wird dabei jeweils einmal pro Tag und versorgtem Sprengel vergütet.

Wir weisen aber darauf hin, dass diese Regelung nur gilt, wenn die Mitbetreuung eines unbesetzten Sprengels rechtzeitig vor Dienstbeginn an die Ärztekammer gemeldet wird, damit die Dienstpläne korrekt veröffentlicht werden können und sowohl Patient:innen als auch Notrufnummern entsprechend informiert sind.

Die tagesaktuellen Dienstpläne aller Sprengel finden Sie auf unserer Website.

Link: Wochenend- und Feiertagsdienst