Verlängerung Gültigkeit DFP Diplome / Notärztliche Diplome

Umstellung auf das neue Notarztsystem

Durch eine Novelle zum Ärztegesetz, die mit 1.7.2019 in Kraft getreten ist, ergibt sich folgende Änderung:

Ärztinnen und Ärzte mit aufrechter Notarztberechtigung und Inhaberinnen / Inhaber eines Notarztdekretes, die nach dem 1.7.2019 eine Notarztfortbildung absolvieren, werden in das neue Notarztsystem überführt. Das heißt, es wird ihnen von der Österreichischen Ärztekammer ein auf drei Jahre befristetes Notarztdiplom ausgestellt. Der Stichtag für alle weiteren Notarztfortbildungen ist der letzte Tag der Gültigkeit des Notarztdiploms.

Zur Aufrechterhaltung der Notarztberechtigung ist innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Notarztdiploms eine anerkannte zweitägige Notarztfortbildung zu besuchen. Nach Verbuchung der DFP-Punkte durch den Veranstalter ist das Ansuchen um Ausstellung eines Notarzt-Folgediploms unter www.meindfp.at – Diplome erforderlich.

Die Ausstellung des Notarzt-Folgediploms erfolgt dann automatisch mit Ablauf der Frist des bestehenden Notarztdiploms. Dieses ist wieder 3 Jahre gültig.

Die Übermittlung der Teilnahmebestätigungen zukünftiger Notarztfortbildungen an die jeweilige Landesärztekammer ist nicht mehr erforderlich.

Das Notarztdiplom zählt wie alle anderen ÖÄK-Diplome zum öffentlichen Teil der Ärzteliste. Es ist daher im Ärzteverzeichnis auf der Website der Ärztekammer für Niederösterreich ersichtlich.

Im Ausland absolvierte Ausbildung

Für Anträge auf Prüfung der Gleichwertigkeit im Ausland absolvierter notärztlicher Lehrgänge, Weiterbildungslehrgänge für leitende Notärztinnen/leitende Notärzte und notärztlicher Fortbildungsveranstaltungen verwenden Sie bitte dieses Formblatt(pdf).