Mitglieder des WFF, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls den ärztlichen Beruf nicht ausüben können, haben Anspruch auf Krankenunterstützung.
Achtung, der Beitrag ist älter als 12 Monate
Mitglieder des WFF, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls den ärztlichen Beruf nicht ausüben können, haben Anspruch auf Krankenunterstützung.