Der Wohlfahrtsfonds ist das berufsständische Versorgungswerk der Ärztekammer für Niederösterreich. Er bietet den Mitgliedern der Ärztekammer für NÖ und der Zahnärztekammer NÖ Leistungen im Fall des Alters, der Invalidität, der Krankheit sowie deren Angehörigen im Fall des Ablebens. Er ist im Ärztegesetz als berufsständische Versorgungseinrichtung verpflichtend vorgesehen, wodurch die Beiträge steuerlich voll verwertbar sind.

Die Erweiterte Vollversammlung der Ärztekammer für Niederösterreich legt in der Satzung des Wohlfahrtsfonds und in der Beitragsordnung die näheren Vorschriften über Beiträge und Leistungen sowie Verfahrensregeln fest.

In diesem Bereich finden Sie allgemeine Informationen zum Verwaltungsausschuss, zu den rechtlichen Grundlagen des Wohlfahrtsfonds, zu Informationen über den Wohlfahrtsfonds in unserem „Consilium“ sowie zu sonstigen News zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich.

Zur besseren Lesbarkeit ist unter den Bezeichnungen „Arzt“, „ärztlich“ und „Ärzteliste“ immer zugleich „Zahnarzt“, „zahnärztlich“ und „Zahnärzteliste“ zu verstehen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.