Formblatt M01-2024

Meldung der Einnahmen an den WFF

Wie jedes Jahr wurden die niederösterreichischen Ärzt:innen Ende Juni ersucht, ihre Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit des drittvorangegangenen Jahres (2021) für die Berechnung der Pensionsbeiträge und Kammerumlagen des kommenden Jahres (2024) bekannt zu geben.

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Aus dem NÖ Consilium 09/2023