Formblatt M01-2025

Meldung der Einnahmen an den WFF

Wie jedes Jahr im Sommer ersuchen wir Sie, Ihre Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit des drittvorangegangenen Jahres (2022) für die Berechnung der Pensionsbeiträge und prozentuellen Kammerumlagen des kommenden Jahres (2025) bekanntzugeben.

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Aus dem NÖ Consilium 07+08/2024