Wie jedes Jahr im Sommer ersuchen wir Sie, Ihre Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit des drittvorangegangenen Jahres (2022) für die Berechnung der Pensionsbeiträge und prozentuellen Kammerumlagen des kommenden Jahres (2025) bekanntzugeben.
Wie jedes Jahr im Sommer ersuchen wir Sie, Ihre Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit des drittvorangegangenen Jahres (2022) für die Berechnung der Pensionsbeiträge und prozentuellen Kammerumlagen des kommenden Jahres (2025) bekanntzugeben.