Ausgangslage und Motiv für die Pensionsreform
In der Ärzteschaft mehrt sich der berechtigte Wunsch, über das Regelpensionsalter von 65 Jahren berufstätig sein zu können, ohne auf die wohlerworbene Wohlfahrtsfondspension verzichten zu müssen. Dieser Wunsch in Verbindung mit dem Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen war der Anlass, Änderungen und Vereinfachungen bei den Pensionsvoraussetzungen zu beschließen.
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