Kürzlich richtete eine Pensionsbezieherin des Wohlfahrtsfonds der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich eine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz an den Wohlfahrtsfonds. Dabei erkundigte sie sich nach dem Sinn und Zweck des Pensionssicherungsbeitrages zur Zusatzleistung und stellte generelle Fragen zur Zusatzleistung.
Im Sinne von Transparenz und Serviceleistung haben wir die Beantwortung dieser Fragen gemeinsam mit unserem Versicherungsmathematiker Heubeck GmbH (Sitz: Köln) erstellt und
möchten sie den Mitgliedern nicht vorenthalten:
