Anspruchsberechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher einer Alters- oder Invaliditätsversorgung, deren Leistungsbeginn ab 1. April 2009 liegt, wobei je nach Zeitpunkt des Pensionsantritts ein voller oder gestaffelter Belastungsausgleich zur Anwendung kommt. Der Belastungsausgleich ist einmalig für das Jahr 2026 beschlossen und wahrt die finanzielle Stabilität des Wohlfahrtsfonds. Er steht zugleich im Einklang mit dem Grundsatz, dass Verbesserungen nur im Rahmen des nachhaltig Leistbaren erfolgen dürfen. Langfristige finanzielle Auswirkungen müssen unter Bedachtnahme auf die demografische Entwicklung und die versicherungsmathematische Deckung berücksichtigt werden.
