Alljährlich zu Sommerbeginn verschickt der Wohlfahrtsfonds (WFF) der Ärztekammer für Niederösterreich das Formblatt M01 für das kommende Beitragsjahr an seine Mitglieder. Ähnlich wie bei anderen Institutionen ist mithilfe dieses Formulars die Beitragsbemessungsgrundlage zu erklären. In diesem Artikel wird erläutert, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Achtung, der Beitrag ist älter als 12 Monate
Wohlfahrtsfonds: Einkommensnachweise wozu?
Online Meldung der Einnahmen aus (zahn-)ärztlicher Tätigkeit (pdf) 164 KB
Aus dem NÖ Consilium 07+08/19