Mehr als 120 Pensionsempfänger/innen haben die Schritte zur Reform des Wohlfahrtsfonds bereits vor Jahren juristisch bekämpft. Der Verfassungsgerichthof hat jedoch schon 2012 entschieden, dass die Satzungsbestimmungen über den Pensionssicherungsbeitrag weder gesetzes- noch verfassungswidrig sind. Aktuell wurde wieder versucht, den Pensionssicherungsbeitrag durch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu Fall zu bringen. Mit Erkenntnis vom 22.12.2021 hat der Verwaltungsgerichtshof diese Beschwerde abgewiesen. Im Wesentliche hielt also auch das zweite Höchstgericht fest, dass der Pensionssicherungsbeitrag auf Basis verfassungskonformer Satzungsbestimmungen und rechtskräftiger Bescheide vorgeschrieben wird.
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