Wenn Patient:innen mit einer gesperrten e-Card ohne Foto in Ihre Ordination kommen, können trotzdem Konsultationen mit Admin-Karte und Sozialversicherungsnummer gebucht und e-Rezepte ausgestellt werden. Auch bei Konsultationssperre (nach Ablauf der 150-Tage-Fotobeibringfrist) ist die Ausstellung eines e-Rezeptes möglich. Mit einer gesperrten e-Card ist in der Apotheke aber kein Zugriff auf e-Rezepte möglich. Dazu werden ein e-Rezept-Ausdruck oder die e-Rezept-ID benötigt.
Nach Ablauf der 150-Tage-Fotobeibringfrist ist die Buchung von Konsultationen nur mit einem elektronischen Ersatzbeleg der Sozialversicherung möglich, der von den Patient:innen selbst beantragt werden muss. Zu unterscheiden ist die Sperre der e-Card von Patient:innen ohne aufrechten Versicherungsanspruch. In diesem Fall ist eine Privathonorarnote zu legen. Details dazu finden Sie im Merkblatt der SV sowie in der Übersicht der im e-Card-System angezeigten Meldungen.
Link: e-Card ohne Foto