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e-Impfpass

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Kostenersatz für Implementierung des e-Impfpasses

Die ÖÄK informiert, dass von Seiten des BMSGPK eine positive Rückmeldung zur unbürokratischen Abwicklung des Kostenersatzes für die Implementierung…

Gesetzesänderungen: GSVG, BSVG, B-KUVG

Mit den kundgemachten Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (SVG), des Gewerblichen SVG, des Bauern-SVG und des Beamten-Kranken- und…

Informationspflicht bei Nutzung des elektronischen Impfpasses

Gemäß eHealth-Verordnung (§ 4c Abs 2 Z 1) sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Eintragungen in den elektronischen Impfpass vornehmen,…

e-Impfpass und Erfassung der Corona-Schutzimpfung/Impfstoff Moderna

Seit 14.1.2021 kann die Eintragung der COVID-19-Schutzimpfung zusätzlich zum BioNTech/Pfizer-Impfstoff auch mit dem Impfstoff der Firma Moderna im…

e-lmpfpass/Software/finanzielle Förderung

Die Implementierung des e-Impfpasses für alle Impfungen (nicht nur für die COVID-19-Impfung) in die Ordinations-Arztsoftware niedergelassener…

e-Impfpass

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK), das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) sowie der Fachverband der…

Informationen zu COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich

COVID-19 Schutzimpfung

Kurzarbeit

Infos zur Beantragung von Kurzarbeit

Ordinationsplakat

Ordinationsplakat

Aktualisiertes Plakat bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen in der Ordination zum Downloaden

Patienteninformation COVID-19 Antigentest

Plakat zum Downloaden

Patienteninformation zum Download/Veröffentlichen in den wichtigsten Sprachen

Patienteninformation zum Download (im Bild klicken)

Maßnahmen in der Ärztekammer

Aufgrund der Situation im Zusammenhang mit Covid-19 dürfen wir Sie zu Ihrer, aber auch zur Sicherheit unserer MitarbeiterInnen, ersuchen, Unterlagen (wie etwa Rasterzeugnisse, Diplomansuchen, Erstmeldeunterlage etc.) vorzugsweise am Postweg an die Ärztekammer für Niederösterreich zu übermitteln. Sollte Ihnen dieser Weg jedoch zu unsicher erscheinen, besteht auch die Möglichkeit, Unterlagen in den Postkasten der Ärztekammer für Niederösterreich, der sich direkt im Eingangsbereich (Wipplingerstraße 2) befindet, einzuwerfen. Der Postkasten ist jederzeit – auch außerhalb unserer Öffnungszeiten – zugänglich und wird täglich geleert.

Falls Sie zu einer persönliche Vorsprache in die Ärztekammer kommen wollen, stehen wir nach Terminvereinbarung natürlich gerne zur Verfügung. In diesem Fall, bitten wir Sie, im Bürogebäude eine FFP-2-Maske zu tragen.

Ärztekammer für NÖ
Körperschaft öffentl. Rechts


A-1010 Wien
Wipplingerstraße 2
Eingang Wipplingerstraße 4

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Mi: 8 – 18 Uhr
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