Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bittet darauf zu achten, dass es sich beim 3. Stich der Corona-Schutzimpfung nicht um eine COVID-19-Auffrischungsimpfung handelt. Die korrekte Bezeichnung ist 3. Dosis D3 und so muss dies auch in den e-Impfpass eingetragen werden. Wird die Impfung in den e-Impfpass als "Auffrischung" eingetragen, kann weder ein sauberes Impf-Zertifikat ausgestellt noch eine aussagekräftige Statistik erstellt werden.
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