Abrechnung von Leistungen
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Abrechnung von Leistungen
Covid-Testung und Verordnung von Paxlovid
Information zur Abrechnung ab 1. Oktober 2024
Verlängerung der COVID-19-Impfung
Die Verrechenbarkeit der COVID-19-Impfung (Pos. COVI1, COVI2, COVIA) wurde bis 31. März 2025 verlängert.
Unbefristete Verlängerung des Maßnahmenpakets für Long-COVID
Ursprüngliche Befristung bis 30.6.2024 wurde aufgehoben
COVID-19-Testung
Ab 1.4.2024 COVID-19-Tests an symptomatischen Personen vorerst nur privat verrechenbar - Gespräche sind im Gange
Aufnahme von Paxlovid in den EKO ab 1.2.2024 und Informationen zu e-Rezepten
Entsprechend der bestimmten Verwendung im hellgelben Bereich des EKO ist die Verschreibung an die Einhaltung gewisser Voraussetzungen geknüpft.
Bewilligung von Heilmitteln
Es gelten wieder dieselben Bestimmungen zur Verordnung von Heilmitteln wie vor Beginn der COVID-19-Pandemie.
Vereinfachung der Abrechnung von Wegegebühren mit der ÖGK-NÖ
Abrechnung ab 1. Juli 2023 in elektronischer Form
Anpassung der Covid-19-Leistungspositionen
Aufgrund der gesetzlichen Aufhebung einer Vielzahl an COVID-19-Maßnahmen mit Ende Juni 2023
Wichtige Änderungen der ÖGK betreffend COVID-19
Folgende Änderungen gelten seit 1. September 2022:
Verlängerung von COVID-19 Maßnahmen
COVID-Tests bei symptomatischen Personen * Covid-19-Impfung * Ausdruck COVID-19-Impfzertifikate
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