Update Gesundheitsreform: Gutes Ergebnis dank konstruktiver Gespräche

Die umstrittene Gesundheitsreform wurde im Ministerrat abgesegnet.

Heute, Mittwoch, fand ein Ministerrat statt, bei dem die umstrittene Gesundheitsreform abgesegnet wurde. Am 15. Dezember sollen nun die Begleitgesetze zum Finanzausgleich im Nationalrat und am 21. Dezember im Bundesrat beschlossen werden. Im Vorfeld gab es deutliche Kritik seitens der Ärztekammern, von Kampfmaßnahmen wie Streiks bis hin zu Beendigung des Kassenvertrags war die Rede, zumindest in einigen Bundesländern.

In Niederösterreich haben wir sechs Forderungen (siehe eline vom 17. November 2023) aufgestellt, die wir in zahlreichen und intensiven Hintergrundgesprächen mit den verschiedensten politischen Repräsentanten eingebracht haben. Erfreulich ist, dass wir in allen Punkten einen tragbaren Kompromiss erreichen und damit die gröbsten Fehlentwicklungen verhindern konnten. Trotz des Kompromisses bedeutet das Ergebnis zum Finanzausgleich künftig viel Arbeit für alle Ärztekammern, die wir in Niederösterreich zu leisten gerne bereit sind.

Der Einsatz aller Funktionär:innen hat mit dazu beigetragen, dass insbesondere folgende Punkte im Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Rauch geändert wurden:

  • Die Niederösterreichische ÖGK-Honorarordnung bleibt über den 31. Dezember 2025 hinaus bestehen. Auch können ab dem 1. Jänner 2026 die ÖGK-Honorare in Niederösterreich weiterhin valorisiert werden und wir können wie bisher auf Augenhöhe verhandeln. Ziel der Bundespolitik bleibt jedoch die Schaffung von österreichweit einheitlichen Kassenarzthonoraren bei der ÖGK. Ein Datum, bis wann dies erreicht werden soll, wurde nicht festgelegt.
  • Es wird weiterhin in einem vertragslosen Zustand keine Möglichkeit zu Einzelverträgen bei Kassenordinationen geben.
  • Der Regionale Strukturplan Gesundheit, kurz RSG, ersetzt künftig den kassenärztlichen Stellenplan. Dieser muss, bevor er von ÖGK und Land beschlossen wird, verpflichtend in der Landesgesundheitsplattform behandelt werden, in der auch die Ärztekammer mit Stimmrecht vertreten ist. Damit besteht weiterhin zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme.
  • Im Gesetz wird eine Bestimmung zur Priorisierung von Einzelordinationen, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten gegenüber Ambulatorien im extramuralen Bereich aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Vielfalt der Anbieter gewahrt bleiben muss und es keine die Versorgungssituation beherrschende Eigentümerstruktur geben darf. Hier werden wir die aktuellen Entwicklungen genauestens beobachten.
  • Es wurde bei der verpflichtend vorgesehenen Codierung auf den ICD-10-Standard verzichtet.
  • Auch die Wirkstoffverschreibung ist derzeit kein Thema mehr.

Die aus unserer Sicht zentralsten Punkte konnten aufgrund intensiver Gespräche verhindert werden.

Dennoch bleiben einige offene Punkte bestehen: Sondereinzelverträge mit einzelnen Kassenärzt:innen ohne Zustimmung der Ärztekammer, leichtere Möglichkeiten zur Gründung von Ambulatorien, ELGA- und e-card-Pflicht für Wahlärzt:innen sowie die Verpflichtung für Wahlärzt:innen zur elektronischen Übermittlung der Honorarnoten an die Sozialversicherung usw. werden uns in den kommenden Monaten noch intensiv beschäftigen.

Eine Beendigung des ÖGK-Gesamtvertrages in Niederösterreich ist mit dem heutigen Beschluss im Ministerrat jedoch abgewendet.

Umfrage zu möglichen Maßnahmen

Im Vorfeld unserer Verhandlungen und politischen Gespräche haben wir alle niedergelassenen Ärzt:innen in einer Blitzumfrage befragt, ob sie die Forderungen der NÖ Ärztekammer und mögliche Kampfmaßnahmen mittragen würden. Wir bedanken uns für die zahlreiche Beteiligung, 27 Prozent haben sich die Zeit genommen und an der Umfrage teilgenommen. Von diesen unterstützen 65 Prozent unsere Forderungen und hätten Kampfmaßnahmen mitgetragen, 28 Prozent unterstützen die Forderungen zwar, wollten sich aber an Kampfmaßnahmen nicht beteiligen.

Wir bedanken uns ausdrücklich für Ihre Unterstützung und Solidarität und versichern Ihnen, dass wir uns weiterhin mit großem Einsatz für gute Rahmenbedingungen für unsere ärztliche Arbeit einsetzen werden.


Der Gesetzesentwurf wurde nun (23.11.2023) im Parlament eingebracht. Es steht somit jedem frei, eine Stellungnahme abzugeben.

Link: Parlament