Ärztinnen- und Ärztekammer NÖ appelliert an Termintreue

Presseinformation vom 24. Mai 2025

Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich folgt dem Beispiel der Ärztekammern Oberösterreich und Steiermark und spricht sich in einer Kurienversammlung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die Möglichkeit eines Ausfallshonorars bei nicht eingehaltenen Arztterminen aus. Das Ausfallhonorar kann, muss aber nicht eingehoben werden, Voraussetzung ist, dass es im Vorfeld angekündigt wird und in angemessener Höhe erfolgt.

Wir möchten dafür sensibilisieren, dass es sich bei Arztterminen um knappe Ressourcen handelt. Patientinnen und Patienten, die einen Termin nicht einhalten, blockieren diesen für andere, die ihn dringend gebraucht hätten, und verlängern damit die Wartezeiten für alle. Es ist offenbar noch nicht bei allen angekommen, dass gerade kassenärztliche Leistungen nicht unbegrenzt und kostenlos zur Verfügung stehen“, sagt Dr. Eva Maria Hochstöger, Mitglied des Vorstands und der Kurienversammlung der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich. 

Arzttermine sind rar und eine knappe Ressource

Die Kremser Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde erlebt in ihrer Kassenordination immer wieder Terminausfälle, die – trotz großer Bemühungen des Ordinationsteams – nur schwer kurzfristig durch Patientinnen und Patienten auf der Warteliste nachbesetzt werden können. Dadurch verlängern sich die Wartezeiten auf Termine und es entsteht erheblicher Mehraufwand sowie ein finanzieller Ausfall für die Ordinationen. Aus Sicht der niedergelassenen Kurie der Ärztinnen- und Ärztekammer Niederösterreich sind daher Fairness und eine verstärkte Sensibilisierung für das Thema Termintreue geboten.

Begleitende Informationen und Ausfallhonorare sollen die Termintreue erhöhen 

Mit einer geplanten Awareness-Kampagne möchte die Ärztinnen- und Ärztekammer NÖ zur Aufklärung und Information der Patientinnen und Patienten beitragen. Werden Arzttermine nicht wahrgenommen und nicht rechtzeitig storniert, empfiehlt die Kurie die Verrechnung eines Ausfallshonorars. Sollte dieses nicht bezahlt werden, besteht die Möglichkeit einer Mahnung und in weiterer Folge einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung. Die entstehenden Kosten trägt in diesem Fall die säumige Person.

Ärzteschaft zieht mit anderen Berufsgruppen nach

Gerade Fachärztinnen und Fachärzte vergeben Termine oft Wochen bis Monate im Voraus. Während es in Hotels und Spitzenrestaurants selbstverständlich ist, dass bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung eine Gebühr fällig wird, ist dieses Vorgehen kassenärztlichen Arztpraxen noch neu aber im Sinne der Sensibilisierung notwendig. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Patientinnen und Patienten im Vorfeld über die Möglichkeit eines Ausfallshonorars informiert werden – sei es durch einen Aushang, durch einen Hinweis auf der Website oder bereits bei der Terminvereinbarung.

Ausfallshonorar muss angemessen sein

Zur Höhe des Ausfallshonorars gibt es von der Kurie keine Empfehlung, die Festlegung liegt im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte, muss jedoch angemessen sein. Kann ein Termin kurzfristig nachbesetzt werden, sollte dies bei der Höhe berücksichtigt werden.

„Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater haben dieses Vorgehen längst etabliert. Wir Ärztinnen und Ärzte ziehen aus Gründen der Fairness nach – sowohl gegenüber den Patientinnen und Patienten, die den ausgefallenen Termin dringend benötigt hätten, als auch in unserem eigenen Interesse, da uns dadurch ein finanzieller Ausfall entsteht“, sagt Dr. Eva Maria Hochstöger.

Im Idealfall Termintreue oder rechtzeitige Absage

Die Fachärztin setzt bereits auf ein Ausfallshonorar und hat damit gute Erfahrungen gemacht: „Ich stoße damit in der Regel auf Verständnis und erlebe durch die Information über das mögliche Einheben eines Ausfallshonorars mehr Bewusstsein für Termintreue. Eine faire und transparente Vorgehensweise ist wichtig: Wir versuchen immer, Termine nachzubesetzen, gelingt dies nicht, stellen wir das Ausfallshonorar noch am selben Tag in Rechnung. So wird der Zusammenhang zwischen dem versäumten Termin und dem Honorar klar ersichtlich. Im Idealfall werden Termine aber eingehalten oder zumindest rechtzeitig storniert – dann braucht es kein Ausfallshonorar und die Wartezeiten verkürzen sich“, so Dr. Eva Maria Hochstöger.

Dringender Appell: OP-Termine unbedingt wahrnehmen oder rechtzeitig absagen

Besonders problematisch ist mangelnde Verlässlichkeit bei Operationsterminen. „Immer wieder erscheinen Patientinnen und Patienten nicht zu vereinbarten OPs – das ist für uns äußerst frustrierend, zumal wir um die langen Wartezeiten auf dringende Eingriffe, etwa bei Hautkrebspatienten, wissen“, betont Dr. Krista Ainedter-Samide, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Fachgruppenobfrau der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich und stellvertretende Obfrau der Bundesfachgruppe Dermatologie. Eingriffe im niedergelassenen Bereich entlasten die Spitäler erheblich – vorausgesetzt, die Operation findet auch tatsächlich statt.

Rückfragehinweis:
Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich
Presse, PR & Kommunikation
Mag. Birgit Jung
Tel. +43 1 53751 623, +43 676 848457 323
presse(at)arztnoe.atwww.arztnoe.at