Andes-Virus: Erweiterte Meldepflicht und Empfehlungen für Gesundheitsbehörden

Umsetzung neuer Maßnahmen bei Meldepflicht und öffentlichem Gesundheitsdienst

Im Zusammenhang mit einem aktuellen Ausbruch von Andes-Virus-Infektionen auf einem Kreuzfahrtschiff im Südatlantik wurden in Österreich vorsorglich neue Maßnahmen im Bereich der Meldepflicht und des öffentlichen Gesundheitsdienstes umgesetzt.

Mit Inkrafttreten der Verordnungsänderung am 9. Mai 2026 unterliegen nun auch Verdachtsfälle von Mensch-zu-Mensch übertragbaren Hantavirus-Infektionen der Anzeigepflicht. Zusätzlich wurden rechtliche Grundlagen für Absonderungen bzw. Verkehrsbeschränkungen geschaffen. 

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weist darauf hin, dass das Risiko für die Allgemeinbevölkerung derzeit als sehr gering eingeschätzt wird. Dennoch wird aufgrund internationaler Reisetätigkeit und möglicher Folgefälle um erhöhte Aufmerksamkeit bei entsprechender Symptomatik und Reiseanamnese ersucht. 

In den vorläufigen Empfehlungen für Gesundheitsbehörden werden unter anderem Hinweise zu

  • Meldepflicht und behördlichen Maßnahmen, 
  • Kontaktpersonenmanagement, 
  • Diagnostik, 
  • Schutzmaßnahmen, 
  • sowie zum klinischen Umgang mit Verdachts- und Erkrankungsfällen 

zusammengefasst. 

Die detaillierten Informationen, Empfehlungen und weiterführenden Unterlagen stehen hier zum Download bereit.