Zur Fragestellung welche Personen eine Ausbildung zur:m Ärzt:in für Allgemeinmedizin absolvieren dürfen und für welche Personen die Ausbildung zur:m Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin vorgesehen ist, hat die ÖÄK in Absprache mit dem Gesundheitsministerium einen Leitfaden erstellt. Dieser ist auf unserer Website zu finden.
Ausdrücklich aufmerksam möchten wir auf eine Änderung unter Punkt IIb machen. Betroffen ist der Personenkreis, der vor dem 1. Juni 2026 mit der Basisausbildung begonnen hat, jedoch vor diesem Stichtag keine weiteren allgemeinmedizinischen Ausbildungszeiten (samt Meldung auf einer Ausbildungsstelle) vorweisen kann. Nunmehr wurde klargestellt, dass die betroffenen Personen verpflichtend die „neue“ Ausbildung zur:m Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin absolvieren müssen und eine Ausbildung zur:m Ärzt:in für Allgemeinmedizin nicht mehr zulässig ist. Auch jene Ärzt:innen, die sich zum 1. Juni 2026 noch in Basisausbildung befanden, haben demnach keine Wahlmöglichkeit. Für diese ist die „neue“ fachärztliche Ausbildung vorgesehen.
Download: Leitfaden (pdf)
