Seit dem 1. Juni 2026 ist eine fachärztliche Ausbildung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin möglich.
Update vom 8.10.2026:
Neue allgemeinmedizinische Ausbildung: Übergangsregelungen und Wahlrecht
Der Leitfaden der Österreichischen Ärztekammer (Stand Oktober 2026) konkretisiert, für wen beim Übergang von der bisherigen auf die neue Ausbildung ein Wahlrecht besteht.
Wer kann zwischen alter und neuer Ausbildung wählen?
Ein Wahlrecht zwischen der bisherigen Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin und der neuen Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin besteht für Personen, die
- ihre Basisausbildung bis spätestens 31. Mai 2026 begonnen haben und sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Ausbildungsordnung noch in der Basisausbildung befanden, oder
- bereits vor dem 1. Juni 2026 mit der bisherigen allgemeinmedizinischen Ausbildung begonnen haben.
Diese Personen können somit entscheiden, ob sie ihre Ausbildung nach dem bisherigen Modell fortsetzen oder in die neue Facharztausbildung wechseln.
Facharztausbildung in einem anderen Sonderfach: ASV-Meldung entscheidend
Eine besondere Regelung gilt für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Basisausbildung bereits abgeschlossen haben und sich derzeit in der Facharztausbildung eines anderen Sonderfaches befinden.
Hier ist entscheidend, ob bereits vor dem 1. Juni 2026 allgemeinmedizinische Ausbildungszeiten vorlagen. Maßgeblich sind entsprechende Meldungen auf allgemeinmedizinischen Ausbildungsstellen in der Ausbildungsstellenverwaltung (ASV).
- Liegt eine entsprechende ASV-Meldung aus der Zeit vor dem 1. Juni 2026 vor, besteht ebenfalls ein Wahlrecht zwischen der bisherigen allgemeinmedizinischen Ausbildung und der neuen Facharztausbildung.
- Liegt keine solche Meldung vor, muss bei einem späteren Einstieg in die Allgemeinmedizin die neue Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin absolviert werden.
Dem Leitfaden der Österreichischen Ärztekammer entnehmen Sie im Detail, welche Ausbildungsordnung in den unterschiedlichen Übergangssituationen zur Anwendung kommt.
