Ausbildung Ärzt:in für Allgemeinmedizin oder Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Update 8.10.2026: Aktualisierter ÖÄK-Leitfaden

Seit dem 1. Juni 2026 ist eine fachärztliche Ausbildung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin möglich. 

Update vom 8.10.2026:

Neue allgemeinmedizinische Ausbildung: Übergangsregelungen und Wahlrecht

Der Leitfaden der Österreichischen Ärztekammer (Stand Oktober 2026) konkretisiert, für wen beim Übergang von der bisherigen auf die neue Ausbildung ein Wahlrecht besteht.

Wer kann zwischen alter und neuer Ausbildung wählen?

Ein Wahlrecht zwischen der bisherigen Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin und der neuen Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin besteht für Personen, die

  • ihre Basisausbildung bis spätestens 31. Mai 2026 begonnen haben und sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Ausbildungsordnung noch in der Basisausbildung befanden, oder
  • bereits vor dem 1. Juni 2026 mit der bisherigen allgemeinmedizinischen Ausbildung begonnen haben.

Diese Personen können somit entscheiden, ob sie ihre Ausbildung nach dem bisherigen Modell fortsetzen oder in die neue Facharztausbildung wechseln.

Facharztausbildung in einem anderen Sonderfach: ASV-Meldung entscheidend

Eine besondere Regelung gilt für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Basisausbildung bereits abgeschlossen haben und sich derzeit in der Facharztausbildung eines anderen Sonderfaches befinden.

Hier ist entscheidend, ob bereits vor dem 1. Juni 2026 allgemeinmedizinische Ausbildungszeiten vorlagen. Maßgeblich sind entsprechende Meldungen auf allgemeinmedizinischen Ausbildungsstellen in der Ausbildungsstellenverwaltung (ASV).

  • Liegt eine entsprechende ASV-Meldung aus der Zeit vor dem 1. Juni 2026 vor, besteht ebenfalls ein Wahlrecht zwischen der bisherigen allgemeinmedizinischen Ausbildung und der neuen Facharztausbildung.
  • Liegt keine solche Meldung vor, muss bei einem späteren Einstieg in die Allgemeinmedizin die neue Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin absolviert werden.

Dem Leitfaden der Österreichischen Ärztekammer entnehmen Sie im Detail, welche Ausbildungsordnung in den unterschiedlichen Übergangssituationen zur Anwendung kommt.

 

Update vom 7.9.2026: 
Aufgrund von zahlreichen Rückmeldungen aus den Landesärztekammern sowie von Mitgliedern werden die entsprechenden Bestimmungen des Leitfadens nun nochmals geprüft und evaluiert. Über allfällige Änderungen werden wir entsprechend informieren. Sobald der aktualisierte Leitfaden vorliegt, werden wir diesen zur Verfügung stellen.

Info vom 3.9.2026:
Zur Fragestellung welche Personen eine Ausbildung zur:m Ärzt:in für Allgemeinmedizin absolvieren dürfen und für welche Personen die Ausbildung zur:m Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin vorgesehen ist, hat die ÖÄK in Absprache mit dem Gesundheitsministerium einen Leitfaden erstellt. Dieser ist auf unserer Website zu finden.

Ausdrücklich aufmerksam möchten wir auf eine Änderung unter Punkt IIb machen. Betroffen ist der Personenkreis, der vor dem 1. Juni 2026 mit der Basisausbildung begonnen hat, jedoch vor diesem Stichtag keine weiteren allgemeinmedizinischen Ausbildungszeiten (samt Meldung auf einer Ausbildungsstelle) vorweisen kann. Nunmehr wurde klargestellt, dass die betroffenen Personen verpflichtend die „neue“ Ausbildung zur:m Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin absolvieren müssen und eine Ausbildung zur:m Ärzt:in für Allgemeinmedizin nicht mehr zulässig ist. Auch jene Ärzt:innen, die sich zum 1. Juni 2026 noch in Basisausbildung befanden, haben demnach keine Wahlmöglichkeit. Für diese ist die „neue“ fachärztliche Ausbildung vorgesehen.