Die Regelung hinsichtlich des Entfalls der Bewilligungspflicht von Arzneimitteln aus dem Gelben Bereich unter der Voraussetzung, dass die bestimmte Verwendung laut Erstattungskodes (EKO-Regel) zutrifft, wurde für die Dauer der Pandemie vereinbart und läuft weiter. Dies gilt ebenso für die Kostenübernahme des Monatsbedarfs anderer Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu EUR 1.500,--.
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