Ausstellung von e-Suchtgiftrezepten

Das Rezept darf anschließend nicht in ausgedruckter Form (mit geklebter Vignette) den Patient:innen übergeben werden.

Bei der elektronischen Ausstellung von Suchtgiftrezepten via e-Rezept darf das Rezept anschließend nicht in ausgedruckter Form (mit geklebter Vignette) den Patient:innen übergeben werden, da sonst ein mehrfaches Einlösen möglich ist. Bitte achten Sie daher darauf, Suchtgiftrezepte entweder vollständig analog (Ausdruck Blanko-e-Rezept mit Vignette) oder vollständig digital (Speicherung e-Rezept im e-Card-System) auszustellen und die beiden Formen nicht zu mischen.