§ 16 der Vereinbarung zur Durchführung des § 78a ASchG sieht vor, dass das Honorar für AUVA sicher-Vertragspartner ab 2007 jährlich am 1. Jänner nach dem „Tariflohnindex 1986 für freie Berufe" mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert wird. Für 2025 ergibt sich ein Stundensatz von EUR 191,21. Dies bedeutet eine Erhöhung um EUR 14,23 (+ 8,05 %). Die AUVA sicher-Vertragspartner wurden bereits über die Honorarerhöhung informiert.