Wir dürfen Sie aktuell informieren, dass ein Abruf von in ELGA gespeicherten Patientendaten (inkl. elektronischem Impfregister) grundsätzlich nur im Rahmen eines aufrechten Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses erfolgen darf. Jeder Zugriff auf ELGA-Daten wird protokolliert und ist für die jeweiligen Betroffenen einsehbar. Unberechtigte Zugriffe auf ELGA-Gesundheitsdaten können Strafen nach sich ziehen.
Achtung, der Beitrag ist älter als 12 Monate