Diagnosecodierung: Datenübermittlung

Die Ambulante Diagnosecodierung läuft noch bis 1. Juli 2026 im Pilotbetrieb.

Eine lokale Verwendung des Codierservice ist in dieser Pilotphase sinnvoll. Die übermittelten Diagnosen sollen aktuell lediglich abrechnungsrelevante Daten enthalten, da datenschutzrelevante und haftungsrechtliche Aspekte noch nicht abschließend geklärt sind. 

Wir empfehlen daher, die Daten zur Honorarabrechnung während der Pilotphase ausschließlich im Rahmen der gewohnten Abrechnungsmodalität (Abrechnungsdiagnosen) zu übermitteln. In vielen Softwareprodukten können Sie die Übermittlung der codierten Diagnosen mittels Schaltfläche unkompliziert deaktivieren. Für die lokale Dokumentation gemäß §51 Abs 1 ÄrzteG (Patientenakte) muss keine Diagnosecodierung vorgenommen werden. Die Anwendung der ICD-10 Klassifikation ist erst ab dem Zeitpunkt der Meldung im Rahmen der Diagnose- und Leistungsdokumentation und für Zwecke gemäß DokuG vorzunehmen, verpflichtend ab dem 3. Quartal 2026. 

Senden Sie Ihr Feedback zu technischen und inhaltlichen Problemen mit dem Codierservice bitte weiterhin an die eigens dafür eingerichtete E-Mailadresse: diagnosecodierung(at)arztnoe.at.

Alle Infos: www.arztnoe.at/diagnosecodierung