e-Cards ohne Foto

Mit 15. Jänner 2024 wurden alle e-Cards gesperrt, für die kein Foto und keine Ausnahme von der Fotopflicht vorhanden ist.

Für betroffene Patient:innen können weiterhin Konsultationen mit der Admin-Karte und der SoziaIversicherungsnummer gebucht und e-Rezepte ausgestellt werden. Wenn die e-Card gesperrt wird, ist die KonsuItationsbuchung ab der ersten Aufforderung 150 Tage lang weiterhin mit SV-Nummer und Admin-Karte möglich, nach Ablauf der 150 Tage mit einem elektronischen e-Card Ersatzbeleg. Die Ausstellung von e-Rezepten ist weiterhin mit SV-Nummer und Admin-Karte möglich. Mit einer gesperrten e-Card ist in der Apotheke jedoch kein Zugriff auf e-Rezepte möglich. Zur Einlösung des e-Rezeptes benötigt man einen e-Rezept-Ausdruck oder die e-Rezept-lD.

Um zu verhindern, dass Patient:innen in der Apotheke aus diesem Grund abgewiesen werden, weist im Anlassfall (gesperrte, defekte, gestohlene, verlorene e-Card) seit 15. Jänner 2024 eine automatisierte Meldung im e-Card-System (Hinweistext) darauf hin, dass ein e-Rezept Ausdruck mitzugeben bzw. die e-Rezept-lD telefonisch durchzugeben ist.