Da die Fördermittel für das e-Rezept noch nicht voll ausgeschöpft sind besteht nun erneut die Möglichkeit, die einmalige Förderung für die Anschaffung des e-Rezept-Softwaremoduls in Höhe von EUR 456,- über die Ärztekammer zu beantragen.
Die Förderung können sowohl Kassenärzt:innen als auch Wahlärzt:innen mit e-Card-Anschluss und Rezepturrecht beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass das e-Rezept bereits integriert verwendet wird (d.h. es müssen bereits gültige e-Rezepte ausgestellt worden sein). Zudem darf die Förderung noch nicht von einer anderen Stelle ausbezahlt worden sein.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und die Förderung beantragen möchten, übermitteln Sie bitte einen Nachweis über die Anschaffung des Softwaremoduls (Rechnung/Bestätigung des Softwareherstellers) sowiedas entsprechende Antragsformular vollständig ausgefüllt bis spätestens 30.06.2023 an die Ärztekammer für NÖ!