Empfehlungstarif 2024 für externe Arbeitsmediziner:innen

Gegenüber 2023 erfolgt eine Erhöhung von 8,0 Prozent.

Gültig ab 1. Jänner 2024

Seitens der Österreichischen Ärztekammer wurde – mit Gültigkeit vom 1. Jänner 2024 – folgende Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner herausgegeben:

Einsatzzeit Stunden / Jahr Betrag pro Stunde in EUR
1 - 80 221,72
81 - 180 183,55
> 180 150,63

Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2023 geltenden Honorare um 8,0 Prozent erhöht. 

Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren.