Gesundheitstelematikgesetz: Ausnahme für Transportverschlüsselung bis Juni 2027 verlängert

Übergangsregelung für elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten verlängert

Die Übergangsregelung für die elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten wurde verlängert. Sie wäre ursprünglich mit 30. Juni 2026 ausgelaufen und gilt nun rückwirkend ab 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

Damit bleibt eine Übermittlung mittels Transportverschlüsselung ausnahmsweise weiterhin zulässig, wenn eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgrund der fehlenden technischen Infrastruktur noch nicht zumutbar ist. Voraussetzung ist unter anderem, dass die betreffenden Daten bis Ende 2024 üblicherweise per Fax übermittelt wurden. Hintergrund der Verlängerung ist, dass flächendeckend verfügbare technische Lösungen derzeit noch nicht am Markt vorhanden sind.

Erweiterung der Ausnahme

Gesundheitsdaten und genetische Daten dürfen unter den genannten Voraussetzungen künftig nicht nur zwischen Gesundheitsdiensteanbietern, sondern auch an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen übermittelt werden.

Die Änderung bedeutet keine generelle Freigabe der Transportverschlüsselung, sondern eine zeitlich befristete Ausnahme für die gesetzlich definierten Anwendungsfälle.