Gültigkeitsdauer von Zu- und Überweisungen vorübergehend auf sechs Monate verlängert

Wegen COVID-19 wird die Gültigkeitsdauer von Zu- und Überweisungen vorübergehend auf sechs Monate verlängert.

Gültig ist die Regelung

  • für Überweisungen oder Zuweisungen in Papierform sowie jene, die elektronisch im elektronischen Kommunikationsservice erfasst wurden.
  • unabhängig davon, ob es sich um eine bewilligungspflichtige oder bewilligungsfreie Leistung handelt.