In den NÖ Landeskliniken besteht aktuell keine Zugriffsmöglichkeit auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass. Daher sollte auch in Ordinationen bis auf Weiteres von einer elektronischen Erfassung der EKP-Leistungen Abstand genommen werden. Die erfassten Daten können in den Spitälern nicht abgerufen werden. Eine verpflichtende Nutzung des elektronischen EKP besteht ohnehin erst ab Oktober 2027.
Die Zusatzhefte können unseren Informationen nach für alle Fachgruppen über den etablierten Distributionsweg bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten bestellt werden.
