Eltern-Kind-Pass (EKP) – Neues Untersuchungsprogramm ab 1. Oktober 2026
Die Verschiebung betrifft nur die verpflichtende elektronische Dokumentation
Ab 1. Oktober 2026 tritt das neue medizinische Untersuchungsprogramm in Kraft, obwohl der digitale Systemwechsel (elektronische Übermittlung) des Eltern-Kind-Passes um ein Jahr auf den 1. Oktober 2027 verschoben wurde.
Hier haben wir die aktuellen Hinweise des Gesundheitsministeriums zum neuen Untersuchungsprogramm samt EKP-Zusatzheft für Sie zusammengefasst.
Die Zusatzhefte können unseren Informationen nach für alle Fachgruppen über den etablierten Distributionsweg bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten bestellt werden.
In den NÖ Landeskliniken besteht aktuell keine Zugriffsmöglichkeit auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass. Daher sollte auch in Ordinationen bis auf Weiteres von einer elektronischen Erfassung der EKP-Leistungen Abstand genommen werden. Die erfassten Daten können in den Spitälern nicht abgerufen werden. Eine verpflichtende Nutzung des elektronischen EKP besteht ohnehin erst ab Oktober 2027.
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