Die Gesundheitsabteilung des Landes informiert in einem Schreiben, welche Impfstoffe ab 1. Februar 2026 im kostenfreien Kinderimpfprogramm des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherung bezogen werden können. Bestellungen sollen auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden, damit es zu keinen Restbeständen an Impfstoffen kommt, die ungenutzt ablaufen. Weiters wird auf ein Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 22. Jänner 2026 verwiesen, in dem auf einzelne Impfungen Bezug genommen wird.
