Seit Anfang dieser Woche (KW 05/26) versendet die ÖGK rund 84.000 Forderungsschreiben zur Kostenbeteiligung zu Krankentransporten.
Ein Teil dieser Verständigungen wurde bereits per eZustellung an Versicherte übermittelt, der Großteil erfolgt postalisch. Mit den Schreiben an die betroffenen Versicherten informiert die ÖGK transparent über geltende Regelungen und gibt eine Kostenaufstellung. Die Kostenbeteiligung, die 2025 beschlossen worden ist, betrifft ausschließlich planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen Anlass. Für einen Großteil der Fahrten, wie Rettungs- und Notarztfahrten sowie Fahrten zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien wird somit kein Kostenanteil eingehoben. Ebenso ausgenommen von einer Kostenbeteiligung sind Kinder und Personen mit einer Rezeptgebührenbefreiung. Um die finanzielle Belastung der Versicherten zu begrenzen, werden die Kostenanteile nur für maximal 28 Fahrten pro Kalenderjahr eingehoben. Ab einem Gesamtforderungsbetrag von 151,00 Euro besteht zudem die Option einer Ratenvereinbarung. Medizinisch indizierte Krankentransporte sind ein wichtiger Teil der Versorgung und ein verantwortungsvoller Umgang mit den bestehenden Ressourcen hilft, die Versorgung auch künftig sicherzustellen. Ergänzende Informationen und Antworten auf häufige Fragen zu Krankentransporten und Fahrtkosten finden Sie auf der ÖGK-Website.
