Da die Polizei immer häufiger niedergelassene Ärzt:innen ersucht, eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau vorzunehmen, weisen wir darauf hin, dass die Durchführung grundsätzlich Aufgabe der Polizeiärzt:innen ist. Für niedergelassene Ärzt:innen besteht keinerlei Verpflichtung, einer solchen Aufforderung Folge zu leisten.
Weiterführende Informationen und Formulare: https://www.arztnoe.at/gemeindeaerzte