Der Nationalrat hat am 7. Juli 2026 die Ärztegesetz-Novelle beschlossen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Verkürzung der Basisausbildung von neun auf sechs Monate ab 1. August 2026
- Neue Fristen für den Abschluss der Ausbildung in Allgemein- und Familienmedizin und für den Erwerb der Berufsbezeichnung „Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ (jeweils bis 31. Mai 2032)
- Klarstellung zur Telemedizin, die künftig ausdrücklich gleichwertig neben der unmittelbaren ärztlichen Betreuung angewendet werden kann
- Anpassungen bei ELGA und eImpfpass, der Dokumentation sowie bei ärztlichen Hausapotheken
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Verlängerung des bisherigen Systems der Suchtgiftverschreibungen, Regelungen zur vorläufigen Berufsuntersagung und die Ausstellung von Spezialisierungsdiplomen. Der Beschluss muss noch den Bundesrat passieren. Über die Kundmachung im Bundesgesetzblatt wird gesondert informiert.
