Geplante Änderungen im Ärztegesetz

Im Gesundheitsausschuss am 23. Juni 2026 wurden mehrere Änderungen beschlossen.

Diese haben Auswirkungen auf die ärztliche Berufsausübung und Ausbildung.

Wesentliche geplante Änderungen

  • Verkürzung der Basisausbildung
    Ab 1. August 2026 soll die ärztliche Basisausbildung von derzeit neun auf sechs Monate verkürzt werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit entfallen, Zeiten aus dem Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ) auf die ärztliche Ausbildung anzurechnen. Ziel der Änderung ist unter anderem, Wartezeiten auf Ausbildungsplätze zu verkürzen und Ausbildungsabläufe zu vereinfachen. 
     
  • Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung
    Hier ist es zu einer Klarstellung gekommen. Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin sollen rückwirkend mit 1. Juni 2026 nicht mehr der Sonderfachbeschränkung unterliegen. Zudem sind Klarstellungen zur Telemedizin, Änderungen im Kammerrecht und die öffentliche Erfassung der Bewilligung zum Führen einer Hausapotheke in der Ärzteliste vorgesehen.
     
  • Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes
    Mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) soll die derzeit geltende Übergangsregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten mittels transportverschlüsselter E-Mail (TLS) um ein weiteres Jahr bis 30. Juni 2027 verlängert werden. Darüber hinaus soll künftig auch die Übermittlung dieser Daten an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zulässig sein, wenn dafür eine entsprechende gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
     
  • Verlängerung der Ausnahmeregelung bei Opioid-Substitutionsverschreibungen
    Die in der COVID-19-Pandemie eingeführte und in Niederösterreich bewährte Ausnahmeregelung für Opioid-Substitutionsverschreibungen wird bis 31. Dezember 2028 verlängert. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können weiterhin Dauerverschreibungen mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen ausstellen. Damit wird der amtsärztliche Dienst, der durch die angespannte Personalsituation weiterhin stark belastet ist, entlastet und eine kontinuierliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Opioid-Substitution wird weiter sichergestellt.
     
  • Weitere gesundheitspolitische Vorhaben
    Darüber hinaus wurden unter anderem folgende Maßnahmen behandelt: Integration niedergelassener Zahnärztinnen und Zahnärzte in das neue Qualitätssicherungssystem und strengere Regelungen für Einweg-E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte

Mehrere Oppositionsanträge, unter anderem zu einer Finanzierung aus einer Hand im Gesundheitswesen, zur Rolle der Landesärztekammern, zum Impfen in Apotheken und zur Medikamentenversorgung, wurden vertagt.

WICHTIG: Derzeit liegt noch keine rechtskräftige Regelung vor. Die Anträge müssen noch vom Nationalrat beschlossen und im Rechtsinformationssystem (RIS) kundgemacht werden. Danach können die geplanten Änderungen auch in Kraft treten. 

Im ÖÄK Rundschreiben finden Sie die Details zum aktuellen Stand der geplanten Gesetzesänderungen.