Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat festgelegt, dass der Bestellprozess für Paxlovid für ärztliche Hausapotheken ab sofort nach folgenden Vorgaben erfolgen muss:
1. Hausapotheken bestellen bedarfsorientiert, jedoch nur maximal drei Packungen pro Bestellung.
2. Nachbestellungen (ebenfalls auf drei Packungen beschränkt) dürfen erst wieder abgegeben werden, wenn nur mehr eine Packung vorrätig ist.
3. Geplant ist, in den letzten Jännerwochen 2024 einen Bestellstopp auszusprechen, der jedoch gesondert kommuniziert werden wird. Ab 1. Februar 2024 soll Paxlovid über den Erstattungskodex der Sozialversicherung erhältlich sein.
Hinsichtlich des vom BMSGPK geforderten Reportings über Auslieferung, Abgabe und Restbestand von Paxlovid in Hausapotheken wird die ÖÄK diesem mitteilen, dass kein geeignetes Web-Tool für die Einmeldung der gewünschten Daten zur Verfügung steht und ein solches bis Ende Jänner auch nicht organisiert werden kann.