Kürzlich erfolgte die Kundmachung des Psychotherapiegesetzes 2024, mit dem die Ausbildung der Psychotherapeut:innen durch die Einführung eines Bachelor- und eines Masterstudiums der Psychotherapie reformiert wird. Im Schreiben der ÖÄK finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:
- GIeichsteIlungs- und AnrechnungsregeIungen hinsichtlich der Ausbildung
- Verhältnis zu psychotherapeutisch-medizinischer bzw. psychotherapeutischer Tätigkeit von Ärzt:innen
- Berufsumschreibung und Kompetenzbereich
- Eintragung in die Berufsliste
- Vertretung der ÖÄK im Psychotherapiebeirat